Kinderrechte

Die Rechte der Kinder sind in verschiedenen Gesetzen verankert. Im Folgenden sind einige wesentliche Gesetze aufgeführt.

Grundgesetz:

  • Art. 1 Abs. 1 Die Würde des Menschen ist unantastbar
  • Art. 2 Abs. 1 Jedes hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt,…

UN- Kinderrechtskonvention:

  • Art. 12 Berücksichtigung des Kinderwillens
    (1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.

Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz mit Ausführungsverordnung:

  • §1 Allgemeine Grundsätze für die individuelle Bildungsbegleitung
    (1) Das Kind gestaltet entsprechend seinem Entwicklungsstand seine Bildung von Anfang an aktiv mit…
    (3) Die Arbeit des pädagogischen Personals basiert auf dem Konzept der Inklusion und Teilhabe, das die Normalität der Verschiedenheit von Menschen betont, eine Ausgrenzung anhand bestimmter Merkmale ablehnt und die Beteiligung ermöglicht. ²Kinder mit und ohne Behinderung werden nach Möglichkeit gemeinsam gebildet, erzogen und betreut sowie darin unterstützt, sich mit ihren Stärken und Schwächen gegenseitig anzunehmen. ³ Alle Kinder werden mit geeigneten und fest im Alltag der Einrichtung integrierten Beteiligungsverfahren darin unterstützt, ihre Rechte auf Selbstbestimmung, Mitbestimmung und Mitwirkung an strukturellen Entscheidungen sowie ihren Beschwerdemöglichkeiten in persönlichen Angelegenheiten wahrzunehmen.

Die Kinder werden im Alltag von uns altersgemäß über ihre Rechte aufgeklärt. Wir nehmen alle Rechte der Kinder ernst, achten auf deren Einhaltung und setzen diese durch geeignete Maßnahmen um.